Leider, leider, leider haben wir 2018 feststellen müssen das einige Campingbenutzer sich nicht an die von uns aufgestellten Regeln halten, das geht von verbrennen von Mobiliar, Pkw-Lkw Reifen, von Brandstiftung bis Lärmbelästigung nach 22 Uhr (Musik, Böller, Feuerwerk usw.), oder das Befahren des Campingplatzes mit allerlei Gerätschaften.

Alle diese Missachtungen haben dazu geführt, dass wir von seitens der öffentlichen Hand gezwungen wurden einzuschreiten. Natürlich hat auch das wiederholte Eingreifen des Rettungsdienstes und der Polizei zu diesem Schritt beigetragen.

Um die Zukunft des Hillclimbing nicht zu gefährden wurden folgende Verordnungen für die Campingbenutzer aufgestellt:

  1. Eröffnung des Campingplatzes ist erst ab Donnerstag den 1. September um 17Uhr.  Es lohnt     sich nicht vor diesem Datum anzureisen, da die Einfahrten zu den Campingplätzen blockiert sein werden.
  2. Es werden keine Reservierungen von Stellplätzen mehr zugelassen.
  3. Am Einlass auf das Campinggelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt.  Beim Betreten des Campinggeländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.  Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände bei sich führt, z.B.: Reifen aller Art usw.
  4. Eine Kaution wird für jedes Fahrzeug erhoben:                                                                                                Pkw und Anhänger - Wohnmobile (100€);                                                                                                              Lkw - Traktoren  - Unimog – Kamionetten  usw. (200€).                                                                           Rückerstattung der Kaution am Abreisetag nach Verlassen des sauberen Stellplatzes).                                  Es ist keine Kartenzahlung möglich, nur Bargeld.
  5.  Auf den Campingplätzen herrscht generelles Fahrverbot (ausgenommen An und Abfahrt). Dieses Fahrverbot gilt für alle motorisierte Fortbewegungsmittel. Nur  Motorräder sind auf einer abgesteckten Strecke erlaubt.
  6. Wir möchten, dass jeder bei uns erlebnisreiche Tage verbringt! Das heißt: Freiheiten leben; mit Freunden und Gleichgesinnten feiern. Es gibt eine offiziell festgelegte Nachtruhe. Deshalb ist Rücksichtnahme bei der Lautstärke und Uhrzeit oberstes Gebot.                                                                                                                - Donnerstag:  Nachtruhe ab 22 Uhr bis morgens 6 Uhr                                                                                       - Freitags und samstags : Nachtruhe ab 24 Uhr bis morgens 6 Uhr.                                                                  Der Betrieb von Soundanlagen ist während der Nachtruhe nicht erlaubt.  Das Einhalten der Nachtruhe wird vom Ordnungsdienst kontrolliert, diejenigen die sich nicht an diese Ruhezeiten halten werden vom Sicherheitsdienst des Platzes verwiesen.
  7. Achtug - Achtung

    Wegen der anhaltenden Trockenheit ist es verboten,

    laut Gemeinde-  und Feuerwehrverordnung ,

     

    Feuerstellen zu machen.

     

    Gasgrill ist unter Einhaltung gewisser Bedingungen erlaubt.

     

    Die verwendeten Grills entsprechen den Sicherheitsbedingungen.

    Keine Mängel am Gerät, die Gaszufuhr muss in Ordnung sein  .

    Das Gerät muss in einem sicheren Bereich aufgestellt werden.

  8. Der Gebrauch von Drohnen ist strengstens untersagt.
  9. Um Gefährdung anderer Campingbenutzer zu vermeiden ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper und Böller strengstens untersagt.
  10. Bei Abreise wird die erhobene Kaution, nur für die Gegenstände, die wieder mit nach Hause genommen werden, zurückerstattet.
  11. Es ist untersagt, laut Forstverwaltung, Wasser aus den angrenzenden Bachläufen zu pumpen.

Wie schon oben erwähnt sind wir gezwungen worden diese Auflagen durchzusetzen. Wenn diese neuen Regelungen nicht eingehalten werden sollten, so hat man uns versichert, wird es keine Genehmigung mehr für ein weiteres Hillcimbing in diesem Rahmen geben.  

 

Eintrittspreise 2023

 

Samstag :13€

Sonntag : 13€
Wochenende: 20€

Kinder bis 12 Jahre: freier Eintritt

Camping mit Wochenend-Ticket :

60 € pro Person

  Camping ist ab Donnerstag 17.00 Uhr geöffnet

Auf dem 2. Campingplatz herrscht striktes Fahrverbot

Das gesamte Areal ist videoüberwacht!

Mit dem Kauf eines Eintritt-Tickets wird dem Veranstalter „Hill Climbing V.O.G.die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung

„Hill Climbing Andler/Schönberg“  Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.